Norm
ABGB §922Rechtssatz
Die den Käufer nach dem § 377 HGB treffende Untersuchungspflicht und Anzeigenpflicht ist eine dem Vertragspartner gegenüber bestehende Obliegenheit. Das Ausmaß der für die Untersuchung zur Verfügung stehenden Zeitspanne hängt von der Art der Ware und den notwendigen Untersuchungsmaßnahmen ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0062357Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008