RS OGH 1975/12/16 3Ob251/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1975
beobachten
merken

Norm

KO aF §46 Abs1
KO §119 Abs5

Rechtssatz

Prozeßkostenforderungen aus einem vom Gemeinschuldner verlorenen Prozeß über eine ihm nach § 119 Abs 5 KO überlassene Forderung sind keine Masseforderungen. Dies gilt auch dann noch, wenn der Masseverwalter auf Grund eines Fortsetzungsantrages des später obsiegenden Beklagten in einer einzigen Tagsatzung selbst eingeschritten ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 251/75
    Entscheidungstext OGH 16.12.1975 3 Ob 251/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0064842

Dokumentnummer

JJR_19751216_OGH0002_0030OB00251_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten