Norm
FinStrG §238Rechtssatz
Nichtigkeitsbeschwerde des Verfallsbeteiligten zulässig
a) gegen den Schuldspruch des Angeklagten in der Hauptsache,
b) gegen den Ausspruch des Verfalls, wenn diese Nebenstrafe auf das vom Angeklagten verübte Finanzvergehen gar nicht angedroht ist. Berufung des Verfallsbeteiligten zulässig betreffend die Voraussetzungen des Verfalls.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0086863Dokumentnummer
JJR_19751217_OGH0002_0090OS00140_7500000_001