RS OGH 1975/12/18 6Ob130/75, 6Ob11/92, 6Ob20/02p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1975
beobachten
merken

Norm

AnerbenG §1
Krnt HöfeG 1990 §2

Rechtssatz

Eine bloß vorübergehende Zerstörung, mag sie auf Grund von Elementarereignissen, eines Brandes oder auf Grund der Verwahrlosung durch den Eigentümer eingetreten sein, hebt die Erbhofgemeinschaft nicht auf. Nur dauernde Nichtbewirtschaftung läßt diese Eigenschaft untergehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0050252

Dokumentnummer

JJR_19751218_OGH0002_0060OB00130_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten