Norm
ABGB §1062Rechtssatz
Durch § 11 UStG 1972 wurde ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers, die gesonderte Ausweisung der Steuer zu verlangen, eingeführt. Die Fälligkeit seiner Schuld einschließlich der USt ist davon jedoch nicht abhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037913Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2013