Norm
JN §1 CVIIIRechtssatz
Unter dem Wort "Grundstück" nach § 39 Abs 2 WRG ist nur ein Grundstück landwirtschaftlichen Charakters zu verstehen und die Anwendung dieser Vorschrift schon dann ausgeschlossen ist, wenn nur das obere oder das untere Grundstück den Charakter eines landwirtschaftlichen Grundstückes nicht aufweist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0045777Dokumentnummer
JJR_19751219_OGH0002_0010OB00210_7500000_002