Norm
ZPO §467 CaRechtssatz
Sind die Rechtsmittelgründe nicht getrennt ausgeführt schadet dies nicht, soweit sich die Zugehörigkeit der Ausführungen zu dem einen oder anderen Rechtsmittelgrund erkennen lässt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0041911Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021