RS OGH 1975/12/22 1Ob318/75, 7Ob544/76, 4Ob56/76, 7Ob53/76 (7Ob54/76), 4Ob14/77, 8Ob138/78, 4Ob60/78

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Veröffentlicht am 22.12.1975
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Norm

ZPO §467 Ca
ZPO §506 Ca

Rechtssatz

Sind die Rechtsmittelgründe nicht getrennt ausgeführt schadet dies nicht, soweit sich die Zugehörigkeit der Ausführungen zu dem einen oder anderen Rechtsmittelgrund erkennen lässt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0041911

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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