Norm
StGB §297Rechtssatz
Objekt des Vorsatzes (in bezug auf die angedichtete Straftat) ist der dem dem Verleumdeten zur Last gelegten Deliktstypus und seinen Modalitäten entsprechende konkrete Unrechtssachverhalt in allen seinen strafrechtlich relevanten Einzelheiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096729Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.09.2012