Norm
StGB §167Rechtssatz
Keine Freiwilligkeit, wenn der Täter mit einem zur Überführung ausreichenden Verdacht konfrontiert wird und die Schadensgutmachung genötigterweise unter Druck der Verhältnisse vornimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095070Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018