RS OGH 1976/1/14 8Ob269/75, 2Ob78/05t, 10ObS22/07v, 7Ob143/12y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1976
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Norm

ZPO §496
ZPO §503 Z2 C6

Rechtssatz

Die Erledigung der Beweisrüge durch das Berufungsgericht kann nur unterbleiben, wenn der vom Erstgericht festgestellte Sachverhalt und der davon abweichende, von der Beweisrüge angestrebte Sachverhalt zum gleichen rechtlichen Ergebnis führen müßte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0042386

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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