Norm
ABGB §1167Rechtssatz
Der ausführende Unternehmer ist im Rahmen einer Diligenzpflicht gemäß § 1299 ABGB verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Beschädigung von Kabeleinbauten zu treffen und seinem Baggerführer die entsprechenden Anweisung zu erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021969Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015