RS OGH 1976/1/20 3Ob284/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1976
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Norm

EO §35 Ag
EO §35 B
EO §308 C

Rechtssatz

Maßgeblich für den Erfolg von Einwendungen des Drittschuldners gemäß § 35 EO ist, ob die durch die Anlaßexekution betriebene Forderung vor der Einleitung dieser Exekution gepfändet und dem Gläubiger des Titelgläubigers zur Einziehung überwiesen wurde und daß die Überweisung zur Einzeihung im Zeitpunkt der Einleitung des Exekutionsverfahrens noch wirksam war.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 284/75
    Entscheidungstext OGH 20.01.1976 3 Ob 284/75
    EvBl 1976/199 S 402

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001165

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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