RS OGH 1976/2/3 5Ob243/75, 5Ob523/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1976
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Norm

ABGB §871 A
ABGB §901 II5
ABGB §1165
ABGB §1168

Rechtssatz

Denjenigen, der sich beruflich mit der Abhaltung von Kursen zur Ausbildung von Handelsvertretern befaßt und in ankündigenden Postwurfsendungen ein höheres Einkommen nach Besuch des Kurses durch "Erfolgsgarantie" in Aussicht stellt, trifft die vorvertragliche Pflicht, einen Interessenten über seine grundsätzliche Eignung zum erfolgreichen Besuch des Kurses und zur Ausübung des angestrebten Berufes zu testen und zu beraten; ein abgeschlossener Vertrag kann allenfalls wegen vom Anbotsteller veranlaßten Irrtums angefochten werden; eine Berufung auf ein Nichtvorhandensein der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014923

Dokumentnummer

JJR_19760203_OGH0002_0050OB00243_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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