Norm
StGB §323 Abs3Rechtssatz
Lag am 01.01.1975 eine Anklage wegen einer nach dem StG von Amts wegen zu verfolgenden Straftat vor, kommt im weiteren Verfahren, auch wenn die Tat nach dem StGB Privatanklagedelikt ist, dem Verfolgungswillen des Verletzten keinerlei Bedeutung zu, mag auch materiell das günstigere StGB-Recht zur Anwendung kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096526Dokumentnummer
JJR_19760203_OGH0002_0130OS00159_7500000_001