Norm
ABGB §870 CIIIRechtssatz
Anfechtbarkeit eines Ausbildungsvertrages ( hier zum Handelsvertreter) wegen List oder Irrtums, wenn der angekündigte Lehrgang schon wegen Mangelhaftigkeit der vorhandenen Unterlagen oder Wertlosigkeit der vorgesehenen Lehrmethoden an sich ungeeignet, die Erreichung des in Aussicht gestellten Lehrzieles zu ermöglichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014867Dokumentnummer
JJR_19760203_OGH0002_0050OB00243_7500000_001