RS OGH 1976/2/3 5Ob243/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1976
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Norm

ABGB §1165 E

Rechtssatz

Voraussetzung für die gültige Schließung eines Vertrages über die Ausbildung (hier zum Handelsvertreter) ist, daß dessen Gegenstand, überhaupt objektiv geeignet ist, den in Aussicht genommenen Erfolg herbeizuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021804

Dokumentnummer

JJR_19760203_OGH0002_0050OB00243_7500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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