RS OGH 1976/2/3 4Ob638/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1976
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Norm

ABGB §863 A
ABGB §863 EII
ABGB §1029 A1
ABGB §1029 B4

Rechtssatz

Wurden Regiearbeiten vom Architekten des Bauherrn im Bautagebuch bestätigt, die darüber gelegten Rechnungen von ihm angenommen, korrigiert und an den Bauherrn weitergeleitet, welcher gleichfalls keinen Widerspruch erhob, so ist ein einvernehmliches - schlüssiges - Abgehen von der im Schlußbrief getroffenen Vereinbarung anzunehmen, wonach Regiearbeiten nur dann bezahlt werden sollten, wenn sie ausdrücklich bestellt oder dem Bauherrn vorher mitgeteilt wurden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 638/75
    Entscheidungstext OGH 03.02.1976 4 Ob 638/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014175

Dokumentnummer

JJR_19760203_OGH0002_0040OB00638_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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