Norm
ABGB §863 ARechtssatz
Wurden Regiearbeiten vom Architekten des Bauherrn im Bautagebuch bestätigt, die darüber gelegten Rechnungen von ihm angenommen, korrigiert und an den Bauherrn weitergeleitet, welcher gleichfalls keinen Widerspruch erhob, so ist ein einvernehmliches - schlüssiges - Abgehen von der im Schlußbrief getroffenen Vereinbarung anzunehmen, wonach Regiearbeiten nur dann bezahlt werden sollten, wenn sie ausdrücklich bestellt oder dem Bauherrn vorher mitgeteilt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014175Dokumentnummer
JJR_19760203_OGH0002_0040OB00638_7500000_001