RS OGH 1976/2/4 8Ob274/75, 2Ob137/78, 2Ob134/82, 8Ob13/85 (8Ob14/85), 2Ob70/86, 2Ob133/88, 6Ob30/01g

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Veröffentlicht am 04.02.1976
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Norm

ABGB §1169

Rechtssatz

Beim Werkvertrag darf der Unternehmer, der auf Grund seiner Sachkenntnis wissen muss, dass seine Arbeitsstätte gefährlich ist, um deren Sicherheit nicht vollkommen sorglos sein. Auch er muss sich in einem solchen Falle vor Beginn der Arbeiten von den Sicherungsvorkehrungen überzeugen und nötigenfalls den Besteller zu den nötigen Maßnahmen veranlassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021812

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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