Norm
ASVG §4Rechtssatz
Die Versicherung des selbständigen Unternehmers in einem fremden Betrieb ist ausgeschlossen, wenn er im Rahmen eines eigenen Betriebes tätig wird, dh für diesen eine zu seinem Aufgabenkreis gehörende Tätigkeit ausübt und für diese entsprechend bezahlt wird. Denn in diesem Falle handelt er auch dann ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Betriebes, wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient. Das gilt selbst dann, wenn er gewisse Anweisungen des anderen Unternehmers, für den er tätig wird, befolgt, da er deshalb nicht schon die Stellung einer Hilfskraft einnimmt, die sich dem fremden Betriebe in der Art eines Dienstnehmers eingliedert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083546Dokumentnummer
JJR_19760204_OGH0002_0080OB00274_7500000_003