Norm
StGB §7 Abs2Rechtssatz
Zurechnung einer durch einen Schuß aus einer Gaspistole erfolgten schweren Verletzung (Verlust eines Auges) nur, wenn festgestellt ist, daß mit dem Gebrauch einer solchen Gaspistole Verletzungen schwerer Art (oder die Gefahr solcher) gemeiniglich verbunden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089557Dokumentnummer
JJR_19760205_OGH0002_0120OS00001_7600000_001