RS OGH 1976/2/5 11Os185/75

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Veröffentlicht am 05.02.1976
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Norm

FinStrG §55
StPO §211

Rechtssatz

Der Mangel der rechtskräftigen endgültigen Abgabenfestsetzung verbietet nur die Durchführung der Hauptverhandlung (und damit der Urteilsfällung), sie ist aber nicht eine unabdingbare Voraussetzung für die Anklageerhebung, wenn die Zuständigkeit des Gerichtes bereits durch den von diesem Einspruchsvorbringen nicht berührten Inhalt der Anklageschrift gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 185/75
    Entscheidungstext OGH 05.02.1976 11 Os 185/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0087304

Dokumentnummer

JJR_19760205_OGH0002_0110OS00185_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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