Norm
ABGB §1295 Ia9Rechtssatz
Rechtswidrig sind ärztliche Eingriffe, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Medizin durchgeführt werden, bei denen dem Arzt ein Kunstfehler unterläuft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0023092Dokumentnummer
JJR_19760210_OGH0002_0050OB00509_7600000_001