Norm
StGB §9Rechtssatz
Unternehmer sind verpflichtet, sich mit jenen Vorschriften bekanntzumachen, welche die Verpflichtungen eines Gemeinschuldners bei Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit betreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089548Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2016