Norm
ABGB §484Rechtssatz
Eine in mäßigen und zumutbaren Grenzen gehaltene Veränderung des Verlaufes eines Servitutsweges auf einer Liegenschaft berührt die Identität des Rechtsobjektes als solches nicht. Dieser Grundsatz gilt auch für die Ersitzung eines Wegerechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011751Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2017