Norm
UWG §2 C2cRechtssatz
Häufigstes sprachliches Ausdruckmittel für eine Alleinstellung ist der Superlativ; auch die Verwendung des Komparativs, des Positivs oder des bestimmten Artikels kann aber ebenso wie die schlagwortartige Hervorhebung einzelner Wörter oder Wortfolgen im Einzelfall zur Beurteilung als Alleinstellungswerbung führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0078451Dokumentnummer
JJR_19760302_OGH0002_0040OB00306_7600000_001