Norm
ABGB §297 BRechtssatz
Der Umstand, daß ein nicht als Überbau zu qualifizierendes Gebäude teilweise auf der in Exekution gezogenen Liegenschaft und teilweise auf dem Nachbargrundstück steht, fällt nicht unter § 136 Abs 4 EO, weil der Grundbuchsstand nicht zweifelhaft ist und für § 418 Satz 3 ABGB auch keine Gefahr für den Ersteher besteht, einem besseren Berechtigten weichen zu müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0002738Dokumentnummer
JJR_19760302_OGH0002_0030OB00013_7600000_001