Norm
ABGB §830 B4Rechtssatz
Läßt sich der Zeitpunkt des Wegfalles des Teilungshindernisses und damit die Länge des aus diesem Grunde erforderlichen Aufschubes nicht bestimmen, ist das auf Teilung gerichtete Klagebegehren abzuweisen ( anhängiges Verwaltungsverfahren zur Unterstellung eines Teiles der Liegenschaft unter den Denkmalschutz ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013339Dokumentnummer
JJR_19760303_OGH0002_0080OB00509_7600000_001