Norm
AUVB 1965 Art2 Z1Rechtssatz
Zum Begriff der "Plötzlichkeit" des Unfalles gehört das Moment des Unerwarteten und des Unentrinnbaren. Für den Versicherten muss die Lage so sein, dass er sich bei normalem Geschehensablauf den Folgen des Ereignisses im Augenblick ihres Einwirkens auf seine Person nicht mehr entziehen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Caisson-KrankheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0082022Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022