RS OGH 1976/3/4 6Ob524/76, 6Ob565/76, 7Ob617/79, 7Ob561/80, 5Ob576/82, 6Ob718/83, 6Ob508/84, 4Ob515/

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Veröffentlicht am 04.03.1976
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Norm

FamRAnglV §6 Abs1
UeKindG ArtV Z5
ZPO §503 Z2 C1a

Rechtssatz

In einem Verfahren, in dem der Untersuchungsgrundsatz herrscht, ist die Unterlassung von amtswegigen Beweisaufnahmen unter dem Gesichtspunkt der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens insoweit revisibel, als die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens zur amtswegigen Wahrheitforschung verkannt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0043113

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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