Norm
ABGB §1460Rechtssatz
Die Servitutsersitzung setzt voraus, dass das Recht im Interesse der vorteilhafteren Benützung eines Grundstückes in Anspruch genommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0034213Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021