Norm
StGB §84 Abs2 Z1 DRechtssatz
Ein Stich mit einem Schraubenzieher gegen empfindliche Weichteile, zB gegen den Bauch, sodaß die Gefahr der Verletzung lebenswichtiger innerer Organe und der Eröffnung großer Körperhohlräume besteht, ist lebensgefährlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092747Dokumentnummer
JJR_19760305_OGH0002_0110OS00005_7600000_001