RS OGH 1976/3/9 3Ob520/76, 3Ob527/94, 4Ob2336/96z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1976
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Norm

ZPO §227 I
ZPO §502 Df

Rechtssatz

Ist die Zulässigkeit einer Revision wegen nicht in tatsächlichem oder rechtlichen Zusammenhang stehender Ansprüche getrennt nach den einzelnen Ansprüchen zu beurteilen, so ändert es nichts an der Unzulässigkeit der Revision, wenn gegen die nur zusammen die Wertgrenze des § 502 Abs 3 ZPO übersteigenden Klagsforderungen eine diese Wertgrenze übersteigende Gegenforderung aufrechnungsweise eingewendet würde (SZ 43/185).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 520/76
    Entscheidungstext OGH 09.03.1976 3 Ob 520/76
  • 3 Ob 527/94
    Entscheidungstext OGH 28.06.1994 3 Ob 527/94
    Vgl
  • 4 Ob 2336/96z
    Entscheidungstext OGH 26.11.1996 4 Ob 2336/96z
    Beisatz: Auch bei Klage und Widerklage ist die Zulässigkeit der Revision gegen die Entscheidung über die Klage unabhängig von der Gegenforderung (= Widerklageforderung) zu prüfen. (T1) Veröff: SZ 69/266

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0037784

Dokumentnummer

JJR_19760309_OGH0002_0030OB00520_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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