Norm
StGB §28 ARechtssatz
Die Bestimmung des § 28 StGB stellt lediglich eine Regel für die Strafbemessung dar, besagt aber nicht, daß der Täter nur wegen des mit der strengsten Strafe bedrohten Tatbestandes zu verurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090576Dokumentnummer
JJR_19760309_OGH0002_0100OS00009_7600000_001