RS OGH 1976/3/10 1Ob529/76, 1Ob676/77, 9ObA42/00t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1976
beobachten
merken

Norm

ZPO §461
ZPO §467 A

Rechtssatz

Bringt die Partei nach Zustellung des Urteils eine Eingabe ein, von der zweifelhaft ist, ob sie überhaupt als Berufung anzusehen ist (Erklärung, das Urteil "nicht anzunehmen"), so ist diese zur geschäftlichen Behandlung ungeeignet und zurückzuweisen. - Eine danach noch in der Rechtsmittelfrist eingebrachte Berufung darf daher nicht wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Einmaligkeit der Rechtsmittelhandlung zurückgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0041883

Dokumentnummer

JJR_19760310_OGH0002_0010OB00529_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten