RS OGH 1976/3/10 5AZR34/75

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Veröffentlicht am 10.03.1976
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Norm

ABGB §1157

Rechtssatz

Die Kosten für persönliche Schutzkleidung, die auf Grund von Unfallverhütungsvorschriften für den Arbeitnehmer bereitzustellen ist, - hier Sicherheitsschuhe - hat der Arbeitgeber zu tragen.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104374

Dokumentnummer

JJR_19760310_AUSL000_005AZR00034_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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