RS OGH 1976/3/10 5AZR34/75

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Veröffentlicht am 10.03.1976
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Norm

ABGB §1157

Rechtssatz

Soll den Arbeitnehmern durch Betriebsvereinbarung eine Benützung der Schuhe auch im privaten Bereich ermöglicht werden, ist eine so begründete Kostenbeteiligung nur zulässig, soweit die Arbeitnehmer diesen Gebrauchsvorteil wünschen.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104376

Dokumentnummer

JJR_19760310_AUSL000_005AZR00034_7500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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