Norm
ABGB §1325 E1Rechtssatz
Zuerkennung einer zusätzlichen monatlichen, im nachhinein fälligen Schmerzengeldrente als adäquate Abgeltung für den besonders gelagerten Fall, als zwar die Intensität der künftig noch zu erleidenden Schmerzen des Verletzten überblickbar ist, nicht aber deren zeitliches Ausmaß, weil seine Lebenserwartung ungewiß ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0031440Dokumentnummer
JJR_19760312_OGH0002_0020OB00291_7500000_002