Norm
RAO §5 Abs2Rechtssatz
Für das Nichtvorliegen einer Vertrauenswürdigkeit kommen nicht nur solche Handlungen in Betracht, die die ordnungsgemäße Berufsausübung eines Anwaltes gefährden könnten, sondern auch solche, die ohne jede Beziehung zur anwaltlichen Berufsausübung an sich Mängel charakterlicher oder sonst gravierender Art aufzeigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0071666Dokumentnummer
JJR_19760315_OGH0002_000BKV00002_7500000_001