Norm
ZPO §272 ERechtssatz
Das Rechtsmittelgericht kann das Urteil einer Vorinstanz nicht zu dem Zweck aufheben, dass (genügend deutliche und widerspruchsfreie) Feststellungen nachgeholt werden, die über das Parteivorbringen hinausgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0040308Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.10.2014