Norm
StGB §136Rechtssatz
Die nach § 136 StGB als unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen pönalisierte Handlung besteht in dem unbefugten Ingangsetzen eines zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichteten Fahrzeuges und dem anschließenden Gebrauch.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093922Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2011