Norm
ABGB §859Rechtssatz
Auch bei einer auf Vertrag gestützten Unterlassungsklage darf bei der Annahme der Wiederholungsgefahr keineswegs engherzig vorgegangen werden. Sie ist grundsätzlich schon dann anzunehmen, wenn der bekl Gegner den Standpunkt vertritt, zu den beanstandeten Handlungen berechtigt zu sein (vgl auch Rechtspr zu § 14 A2 UWG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013933Dokumentnummer
JJR_19760323_OGH0002_0030OB00264_7500000_001