Norm
ABGB §1073Rechtssatz
Ist im Grundbuch ein Vorkaufsrecht einverleibt, kann auf Grund eines Übergabsvertrages, der Elemente eines Kaufvertrages enthält, die Einverleibung des Eigentumsrechtes eines Dritten nicht bewilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020141Dokumentnummer
JJR_19760323_OGH0002_0050OB00004_7600000_001