RS OGH 1976/3/23 1AZR314/75

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Veröffentlicht am 23.03.1976
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Norm

ArbVG §36 Abs2 Z3

Rechtssatz

Die Einschränkung der Tätigkeit eines leitenden Angestellten aus Anlaß des Auslaufens des Arbeitsverhältnisses ist als Teilsuspendierung zu werten, die an seinem rechtlichen Status als leitenden Angestellten nichts ändert.

Veröff: DRdA 1976,273

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104407

Dokumentnummer

JJR_19760323_AUSL000_001AZR00314_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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