Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Fixkosten sind alle Kosten der Haushaltsführung, die durch den Wegfall des Verstorbenen in ihrer Höhe sich nicht wesentlich ändern und Unterhaltscharakter haben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0031808Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2014