Norm
StGB §297 Abs2Rechtssatz
Keine Rechtzeitigkeit der Beseitigung der Gefahr, wenn im Zeitpunkt des Widerrufes der (falschen) Beschuldigung der Verleumdete bereits von Gendarmen als Verdächtiger vernommen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096849Dokumentnummer
JJR_19760324_OGH0002_0090OS00090_7500000_005