Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Einigung über den Preis unter Übergabe des Autos ist ein wirksamer Kaufvertrag auch dann, wenn die Übergabe des Typenscheines noch nicht erfolgte und keine Vereinbarung über das Versicherungsverhältnis getroffen wurde. Wer im Innenverhältnis für die Versicherungsprämie aufzukommen hat, ist nach § 914 ABGB zu ermitteln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0018061Dokumentnummer
JJR_19760330_OGH0002_0030OB00525_7600000_004