RS OGH 1976/4/1 2Ob51/76

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Veröffentlicht am 01.04.1976
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Norm

ABGB §1090 IIe
ABGB §1151 IB
ABGB §1165

Rechtssatz

Bei der Unterscheidung zwischen Mietvertrag und Werkvertrag kommt es nicht darauf an, von welchem Teil die Initiative zum Vertragsabschluß ausging und ob Leute des Bestellers eines Werkes bei dessen Ausführung gewisse untergeordnete Hilfsdienste leisteten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020609

Dokumentnummer

JJR_19760401_OGH0002_0020OB00051_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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