Norm
StGB §15 B3Rechtssatz
Konnte der Brand noch bevor er sich auf weitere Objekte ungehindert ausbreiten und den Umfang und die Intensität eines nicht mehr beherrschbaren Feuers erreichte, rechtzeitig und erfolgreich bekämpft werden, liegt das Stadium des (beendeten) Versuches vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090314Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.09.2012