Norm
ABGB 1152 ARechtssatz
Das echte, von den Gästen freiwillig an das Bedienungspersonal gegebene Trinkgeld, ist zwar ein Einkommen doch kein Lohn des Dienstnehmers, der auf seinen Entgeltsanspruch anrechenbar wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029316Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2011