RS OGH 1976/4/6 4Ob520/76, 4Ob560/77, 1Ob502/78, 7Ob557/79, 7Ob657/84, 5Ob37/90, 6Ob2243/96p, 6Ob170

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Veröffentlicht am 06.04.1976
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Norm

ABGB §863 CIII
ABGB §986 F

Rechtssatz

Für die Annahme eines schlüssigen Verzichtes auf Aufwertung eines wertgesicherten Bestandzinses hinsichtlich erst zu leistender Beträge sind strengere Anforderungen zu stellen als hinsichtlich bereits eingeforderter, gezahlter und unbeanstandet entgegengenommener Beträge (hier mehr als ein Jahr kein all zu langer Zeitraum).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014189

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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