Norm
ABGB §863 CIIIRechtssatz
Für die Annahme eines schlüssigen Verzichtes auf Aufwertung eines wertgesicherten Bestandzinses hinsichtlich erst zu leistender Beträge sind strengere Anforderungen zu stellen als hinsichtlich bereits eingeforderter, gezahlter und unbeanstandet entgegengenommener Beträge (hier mehr als ein Jahr kein all zu langer Zeitraum).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014189Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2014